Das Honorar für aussergerichtlichen Aufwand richtet sich ausschliesslich nach dem Arbeitsaufwand und der Stundenansatz beträgt CHF 250.00, unabhängig vom Streitwert.
Für gerichtliche Verfahren mit bestimmtem Streitwert richtet sich das Honorar nach der Höhe des Streitwerts gemäss Tarifordnung für Anwältinnen und Anwälte des Kantons BL.